Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rudolf Straubmeier (RST-Gastroservice)
Leopoldstr. 173, 80804 München
Allgemeine Bedingungen
Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Verträge, soweit in den nachfolgenden besonderen Bedingungen der einzelnen Vertragstypen keine spezielleren Regelungen enthalten sind. Der Verkauf der angebotenen Ware erfolgt ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Kaufangebote von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB lehnen wir ab. Der Besteller/Käufer bestätigt mit Absenden und Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Rudolf Straubmeier, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zu handeln.
Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons „Bestellung abschließen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.
§1 Geltung
Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung oder Leistung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§2 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Erfüllungsort
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und/oder Scheckprozesses ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, soweit der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
§ 3 Angebot- und Angebotsunterlagen
Ist eine Bestellung seitens unseres Vertragspartners als Angebot gemäß §145 BGB zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Vertragspartner unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die in Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen
In erster Linie maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Verkaufspreise. Sie verstehen sich „ab Werk“ einschließlich handelsüblicher Verpackung. Gegebenenfalls erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des Kunden. Unsere Rechnungen sind, entsprechend den Vertragsbedingungen, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung von Einziehungs- und Diskontspesen. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen unseres Vertragspartners, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen, worüber wir unseren Vertragspartner informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Kommt unser Vertragspartner für den Fall einer Teilzahlungsvereinbarung mit einer Rate mehr als 14 Tage in Rückstand, so wird der jeweilige Restbetrag des Kaufpreises sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
Besondere Verkaufsbedingungen
§1 Lieferung
Die pauschale 13€ Lieferung bezieht sich auf Deutschland ohne Inseln. Weitere Lieferkosten auf Anfrage. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen von Ziff.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von §286 Abs.2 Nr.4 BGB oder von §376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes. Teillieferungen und Teilleistungen sind, soweit handelsüblich, zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind ausnahmsweise dann unzulässig, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Vertragspartner kein Interesse hat. Beeinflussen spätere Änderungen des Vertrages durch den Vertragspartner die Lieferfrist, so kann sich diese in angemessenem Umfang verlängern. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet, es sei denn der Vertragspartner weist nach, dass uns nur geringere Kosten entstanden sind. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.
§2 Gefahrenübergang – Verpackung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Sofern der Vertragspartner es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Vertragspartner. Wird die Auslieferung der Waren auf Wunsch unseres Vertragspartners verzögert oder hat dieser die Verzögerung aus sonstigen Gründen zu vertreten, geht die Gefahr bereits mit unserer Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§3 Mängel der Kaufsache
Sogenannte und als solche gesondert ausgewiesene Demonstrationsgeräte nebst Zubehör und sonstige Gebrauchtgeräte und -Produkte werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß,
- Unsachgemäßen Gebrauch,
- Bedienungsfehler,
- Von Seiten des Kunden oder Dritten vorgenommene Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche,
- Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen,
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen,
- Feuchtigkeit aller Art,
- Falsche oder fehlerhafte Programm- und/oder Verarbeitungsdaten und/oder Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn:
Seriennummer, Typenbezeichnung oder entsprechende Kennzeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
Besteht der Kaufgegenstand aus mehreren Geräten oder einem System aus mehreren Geräten, so besteht der Anspruch auf Gewährleistung grundsätzlich nur für das einzelne von den Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind wir berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.